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Unsere Kinder können wieder bei uns durch unsere Therapeuten behandelt werden

Siegburg.

Unsere Kinder können wieder bei uns durch unsere Therapeuten behandelt werden.

Entscheidung Ministerium NRW (auszugsweise):

Ab dem 14.05.2020 gilt für Kinder mit Behinderungen und für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, und wenn dies von einem Träger der Eingliederungshilfe festgestellt wurde, eine Ausnahme vom Betretungsverbot. Sie haben im Rahmen der schrittweisen Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote einen Anspruch auf Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege. Dies gilt auch für Kinder in heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen und Gruppen, wenn der jeweilige Einrichtungsträger mit der Einrichtungsleitung in Absprache mit den Eltern, dem zuständigen Kostenträger und dem Jugendamt feststellt, dass die notwen-dige Förderung unter Berücksichtigung der Anforderungen des Infektionsschutzes und der vorhandenen Kapazitäten umsetzbar ist. In den Einrichtungen und in Kindertagespflege stattfindende Therapien können entsprechend auch dort wieder wahrgenommen werden. Das Betretungsverbot gilt nicht für Therapeutinnen und Therapeuten. Es gilt auch nicht für Integrationsbegleiterinnen und –begleiter.

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