Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021

Elternbrief und Ministerielles Schreiben im Downloadbereich verfügbar

Siegburg. Das aktuelle ministerielle Schreiben und ein Elternbrief zum Thema "Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021" sind im Dowloadbereich abrufbar.

Folgende Informationen sind dort ersichtlich:

Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert.


Für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen gelten in der Folge ab dem 11.01.2021 folgende Regelungen:
Kindertageseinrichtungen:

  •  Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
  • Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
  • Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten.
  • Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person in Abstimmung mit der Leitung der Kindertageseinrichtung festzulegen.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den jeweiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Geschwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden. (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.
  • Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und
    eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet die Einrichtung bzw. der Träger.
  • Es gelten die Personalstandards des KiBiz in Verbindung mit der Personalverordnung

Kindertagespflege:

  • Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.

Dieser eingeschränkte Pandemiebetrieb gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31.01.2021.


Zusätzliche Kinderkrankentage:
Um die zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, und entsprechend dem Appell der Landesregierung auf eine Betreuung verzichtet wird.


Elternbeiträge:
Minister Dr. Stamp hat sich mit dem Finanzminister Lienenkämper darauf verständigt, dass im Monat Januar die Elternbeiträge landesweit ausgesetzt werden sollen. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt, dies kann jedoch etwas Zeit in Anspruch nehmen.


Tests für Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen:
Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich in der Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 07. Januar 2021 bis zum 26. März 2021 bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin kostenlos testen lassen. Näheres kann dem beigefügten Schreiben zu den Testungen entnommen werden.


Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Im Brief an die Eltern schreibt der Minister Dr. Stamp:

Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst wünsche ich Ihnen alles Gute, Glück und Gesundheit für das neue Jahr 2021. Auch wenn dieses Jahr so dramatisch und anstrengend beginnt, wie 2020 aufgehört hat, sehen wir mit der Impfstoffzulassung mittlerweile ein Licht am Ende des Tunnels.
Bis zu einem ausreichenden Impfschutz stellt die Coronapandemie uns alle weiterhin vor große Herausforderungen. Das gilt auch für die Kindertagesbetreuung. Darum haben mein Ministerium und ich in der Weihnachtspause unterschiedliche Szenarien entworfen und diskutiert. Auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sowie im Lichte der Gespräche mit den Eltern- und Trägervertretern wurden die Regelungen, die mit beigefügter Offizieller Information übersandt werden, entwickelt. Mit diesem Schreiben möchte ich Sie heute informieren, wie es in der Kindertagesbetreuung weitergeht und Ihnen aber gleichzeitig auch offen und ehrlich erläutern, warum wir uns entschieden haben, genau diesen Weg zu gehen.
Von Beginn der Pandemie bis heute leitet mich mein Amtseid, Schaden vom Land Nordrhein-Westfalen – und damit all seinen Menschen – abzuwenden. Das bedeutet für mich, nach bestem Wissen und Gewissen einerseits alles zu tun, um zu einer Verringerung des Infektionsgeschehens beizutragen und andererseits die Folgeschäden für unsere Gesellschaft und hier insbesondere für unsere Kinder und ihre Familien so gering wie möglich zu halten. Dazu führe ich Gespräche mit den Trägern, die ja Arbeitgeber der Beschäftigten unserer Kitas sind, mit den Kommunen, die für die Kindertagespflege zuständig sind, aber auch mit Kita-Leitungen und Eltern.
Ich habe mich von Anfang an auch gegen viele politische Widerstände dafür eingesetzt, so viel Bildung und Betreuung für unsere Kinder wie möglich zu gewährleisten. Wir haben daher nach dem Lockdown im Frühjahr des letzten Jahres die Kindertagesbetreuung früher geöffnet als die meisten anderen Bundesländer. Diese Entscheidung war richtig. Und ich habe mich im Herbst dagegen gewehrt, wieder die Kindertagesbetreuung und Schulen zu schließen. Dabei geht es mir nicht um Rechthaberei, sondern um die Chancen unserer Kinder, die frühkindliche Bildung und das Beisammensein mit Gleichaltrigen für ihre Entwicklung brauchen.
Ich bin öffentlich dafür kritisiert worden, dass ich mit meinem Appell im Dezember moralischen Druck auf Eltern ausübe, ihre Kinder, wenn möglich, nicht in die Kindertagesbetreuung zu schicken. Ja, ich weiß, dass ich Ihnen viel abverlange und ich bin dankbar, dass der überwiegende Teil der Eltern in Nordrhein-Westfalen meinem Appell bisher gefolgt ist und es möglich gemacht hat, seine Kinder in dieser Zeit zu Hause zu betreuen.
Nun stehen wir vor neuen Herausforderungen, weil sich die pandemische Lage weiter zugespitzt hat und niemand seriös vorhersagen kann, wie die Entwicklung des Infektionsgeschehens weitergehen wird.
Hinzu kommt die ganz besondere Lage nach den Feiertagen, die eine präzise Einschätzung der gesamtgesellschaftlichen Infektionslage momentan erschwert. Es wurde um Weihnachten und zwischen den Jahren weniger getestet, Meldungen an die und von den Gesundheitsämtern sind nicht so aussagekräftig wie üblich und die Auswirkungen der Weihnachtstage und des Lockdowns auf das Infektionsgeschehen sind noch unklar. Zwar haben die Impfungen begonnen, aber wir werden mit Sicherheit noch viele Wochen in einer angespannten Lage leben.
Das ist für alle eine aufreibende, für mich als politisch Verantwortlichen auch eine zutiefst deprimierende Situation, keine klaren Prognosen geben zu können. Die Kindertagesbetreuungsangebote sind zwar keine Treiber der Pandemie, aber sie bleiben eben gerade bei gestiegenem Pandemie-Geschehen auch nicht frei von Infektionen.
Umso mehr ist jetzt meine, aber auch unsere gemeinsame Verantwortung gefragt. Darum bitte ich Sie um Verständnis für die weiteren Maßnahmen, die wir ergreifen müssen.
Mit Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 05.01.2021 wurde der bundesweite Lockdown bis zum 31.01.2021 verlängert. Auch für die Kindertagesbetreuung muss es nun eine Lösung bis zum 31.01.2021 geben, um den Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und den Eltern und Familien größtmögliche Planbarkeit und Sicherheit zu geben. Nach enger Abstimmung mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und den Kommunen, die zuständig sind für die Kindertagespflege, gilt für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen ab dem 11. Januar 2021 Folgendes:
In Kindertageseinrichtungen sind landesweit Gruppentrennungen in der Betreuung umzusetzen. Um die Gruppentrennung und die strikte Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Stunden pro Woche eingeschränkt. Dies ist erforderlich, damit die Kitas Gruppen überhaupt strikt voneinander getrennt betreuen können. Denn Gruppentrennung bedeutet auch: Wenn irgendwie möglich keine Vertretung durch Personal aus anderen Gruppen, Trennung auch in den Randzeiten, wo normalerweise Kinder aus den Gruppen zusammen betreut werden. Dabei ist es den Einrichtungen zwar grundsätzlich möglich, auch einen größeren Betreuungsumfang anzubieten, über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet jedoch die Einrichtung bzw. der Träger.
In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.
Gleichzeitig appelliere ich erneut an Sie: Lassen Sie Ihre Kinder, wenn es irgendwie geht, zu Hause! Wenn Sie aber die Betreuung in Anspruch nehmen müssen, steht Ihnen Ihr Angebot zur Verfügung. Diese Entscheidung treffen Sie eigenverantwortlich. Zwei Drittel der Eltern sind meinem ersten Appell gefolgt. Bitte bleiben Sie weiter verantwortungsvoll bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote.
Diese Regelung gilt zunächst für die Dauer des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021.
Ich weiß, dass auch diese Maßnahme individuelle Belastungen für Familien mit sich bringt. Aber sie ist der praktikabelste Kompromiss, um weiterhin den Rechten und Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, Betreuung zu ermöglichen und durch die festen Gruppen gleichzeitig Kontakte zu beschränken und Infektionsrisiken zu verringern.
Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten, sowie Ihre zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, sieht der MPK-Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn Sie meinem Appell folgen und die Kinder selber zu Hause betreuen. Außerdem habe ich mich mit dem Finanzminister Lutz Lienenkämper darauf geeinigt, dass die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Januar landesweit ausgesetzt werden sollen. Ich bin den Kommunen dankbar, dass sie dabei die Hälfte des Ausfalls mittragen.
Ich bitte Sie noch einmal um Verständnis für diese Maßnahmen. Als Familienvater weiß ich, wie schwer diese Zeit für Familien ist. Ich habe aber auch bewusst in dieser Zeit Praktikums-Tage in Kitas absolviert, um den Alltag unserer Erzieherinnen und Erzieher in dieser schwierigen Lage hautnah zu erleben. Unsere Beschäftigten in den Kitas sowie unsere Kindertagespflegepersonen sind Heldinnen und Helden dieser Pandemie, die sich mit großem Engagement liebevoll um unsere Jüngsten kümmern. Seien wir alle miteinander fair, solidarisch und überlegen wir gemeinsam Tag für Tag, wie wir uns gegenseitig unterstützen können. Dann werden wir diese Wochen auch noch gemeinsam überstehen.

Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Joachim Stamp

 

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