Lockdown vom 14.12.2020 bis 10.01.2021
Ministerielles Schreiben im Downloadbereich verfügbar
Siegburg. Das aktuelle ministerielle Schreiben zum Thema "Kindertageseinrichtungen im Pandemiebetrieb" ist im Dowloadbereich abrufbar.
Folgende Informationen sind dort ersichtlich:
Die Coronapandemie hat eine Dynamik, die uns in diesem Jahr immer wieder zwingt, auch kurzfristig zu handeln. Das ist auch jetzt der Fall. Das erneut explodierende Infektionsgeschehen und die angespannte Lage auf den Intensivstationen machen dies notwendig. Das gesellschaftliche Leben muss so weit runter gefahren werden wie möglich. Auch die Kindertagesbetreuung kann hier einen Beitrag leisten.
Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 gelten daher folgende Hinweise für die Kindertagesbetreuung:
- Die geplanten Schließzeiten werden umgesetzt.
- Die Angebote der Kindertagesbetreuung werden darüber hinaus nicht geschlossen, d.h. es wird kein Betretungsverbot (wie im Frühjahr) ausgesprochen.
- Die Betreuungsgarantie gilt: Kinder, für die der Besuch in ihrem Kindertagesbetreuungsangebot unverzichtbar ist, bekommen ein Betreuungsangebot.
- Wenn Eltern Hilfe und eine Betreuung brauchen, bekommen Sie diese. Das gilt ausdrücklich auch für private Gründe. Kein Kind soll durch diesen Lockdown Schaden nehmen. Suchen Sie den vertrauensvollen Kontakt zu Ihrer Kita oder Kindertagespflegeperson.
- Der Betrieb soll vom 14. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 aber auf ein Minimum reduziert werden.
- Es geht daher der dringende Appell an alle Eltern, dieses Angebot nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Die Weihnachtszeit und die Zeit zwischen den Jahren sind für viele Familien ohnehin arbeitsfreie Tage. Wir bitten alle Eltern: Machen Sie von allen anderen Möglichkeiten Gebrauch, Beruf und Betreuung zu vereinbaren und bringen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, Ihr Kind nicht in die Betreuung!
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen