Weiteres Produkt bei Selbsttests

Ministerielles Schreiben und Gebrauchsanweisung im Downloadbereich verfügbar

Siegburg. Das aktuelle ministerielle Schreiben zum Thema "Weiteres Produkt bei Selbsttests" sowie eine Gebrauchsanleitung sind im Dowloadbereich abrufbar.

Folgende Informationen sind dort ersichtlich:

Mit den Offiziellen Informationen vom 8. und 12. April haben wir Sie über die Auslieferung von Antigen-Schnelltests informiert. Die ersten Selbsttests stehen den Kindertageseinrichtungen und den Kindertagespflegepersonen nunmehr zur Verfügung.


Mit diesen ersten Lieferungen wurden an die Einrichtungen und Kindertagespflegeper-sonen Selbsttests der Firma „Hotgen“ verteilt. Neben diesen Laien-Schnelltests werden mit den nächsten Lieferungen auch Selbsttests der Firma „LEPU MEDICAL“ mit dem Produktnamen „NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest“ ausgeliefert. Diese Tests sind ebenfalls durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte für die Selbstanwendung durch Laien zugelassen. Sie unterscheiden sich zwar geringfügig von den Selbsttests der Firma „Hotgen“, sind jedoch in ihrer Qualität ebenso wirksam.


Hinweise zur Anwendung
Möglicherweise werden Sie feststellen, dass sich die Gebrauchsanweisungen der Tests in Teilen unterscheiden. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass die Gebrauchsanweisungen und insbesondere die dort angegeben Abstrichtiefen stets auf die Anwendung für Erwachsene ausgerichtet sind. Spezielle Anleitungen für Kinder gibt es leider nicht. Bei allen Tests gilt, dass sie selbstverständlich nur durch die Eltern durchgeführt werden können.
Das Stäbchen zur Probenentnahme muss nur in den vorderen Nasenbereich Ihres Kindes eingeführt werden. Die Tiefe des Abstrichs hängt daher ganz wesentlich von der Größe der Nase Ihres Kindes ab.
Die Gebrauchsanweisung des Produkts „NASOCHECKcomfort SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest“ der Firma „LEPU MEDICAL“ ist als Anlage beigefügt.


Zudem steht unter folgendem Link ein Video des Herstellers zur Verfügung:
https://www.lepu-medical.de/nasocheck/


Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Zurück