Wichtige aktuelle Informationen zur Corona-Krise
Mitteilungen und Bescheinigung im Downloadbereich
Siegburg. Wichtige Informationen zum Thema "Maßnahmen für Eltern/Erziehungsberechtigte während der stufenweisen Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens/der Kinderbetreuungsangebote" und "Essensgeld in unseren Einrichtungen", sowie eine "Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers" sind im Dowloadbereich abrufbar.
Folgende Informationen sind darin ersichtlich:
"Mit Schreiben vom 21.04.2020, bei uns durch den LVR und das Amt für Jugend, Schule und Sport am 22.04.2020 eingegangen, teilt das Ministerium des Landes NRW den Kindertagesstätten mit, wie sie mit kompensatorischen organisatorischen und pädagogischen Maßnahmen zur Stärkung des Infektionsschutzes während der weiteren Corona-Krisen-Situation umzugehen haben.
Neben einer Reihe von Auflagen und Empfehlungen für die Kindertagesstätten gibt es auch eine Anzahl von Maßnahmen, die Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte betreffen.
Dazu gehören:
- Eltern/Erziehungsberechtigte dürfen das Gebäude nur in Ausnahmefällen mit Absprache und auf Distanz betreten.
- Flure- und Garderoben sind für Bring-/Abholsituationen gesperrt. Kinder werden nach Ihrem Klingeln an der Haustüre in Erzieher-/Elternaufsicht übergeben.
- Mitgebrachte Schnuller etc. müssen in einer mit dem Namen und dem Bild des Kindes gekennzeichneten Dose mitgegeben werden, ansonsten müssen wir die Schnuller etc. entsorgen.
- Frühstück muss mitgebracht werden, da wir keine Frühstücksbuffets anbieten können. (Das Mittagessen wird von den Erziehern für Ihr Kind portioniert).
- Bitte setzen Sie sich mit der Einrichtungsleitung oder ihrer Vertretung in Verbindung, wenn Ihr jüngeres Kind über 6 Stunden in der Einrichtung verweilt und auf den Mittagsschlafangewiesen ist. So haben die Erzieher die Möglichkeit, die Schlafsituation analog der Vorgaben zu regeln.
Bitte bedenken Sie (das Ministerium hat noch einmal darauf hingewiesen!), dass Sie die Betreuungsangebote 1.nur in der Zeit wahrnehmen, in denen Ihnen keine andere Möglichkeit bleibt, Ihr Kind anderweitig betreuen zu lassen und 2. zu dem Personenkreis gehören, die die Betreuung wahrnehmen können (Schlüsselpersonen, Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden und Kinder, deren Kindeswohl gefährdet ist). Dies ist eine Regelung zu unserem aller Schutz und gilt nach dem Prinzip:
Distanzgebot einhalten!
Wir hoffen, dass wir auch die nächste Stufe gemeinsam und vertrauensvoll miteinander bewältigen können."
Sowie zum Thema "Essensgeld":
"In Schreiben vom vom 27.03.2020 und 01.04.2020 haben wir Bezug genommen auf das generelle Betretungsverbot für die beiden Einrichtungen der Jugendbehindertenhilfe am Neuenhof und auf dem Stallberg. Dieses gilt seit dem 16.
März 2020 und ist vorerst wirksam gewesen bis zum 19. April 2020. Ab dem 23. April 2020 werden nun
schrittweise Änderungen eingeführt, die konkret auch für unsere Einrichtungen ab dem 27. April 2020 zu
Veränderungen bei der Essenabgabe an die Kinder führen werden.
Aus hygienischen Gründen dürfen wir unser Frühstücksbuffet bis auf Weiteres nicht mehr anbieten. Bitte
geben Sie Ihrem Kind das Frühstück in einer Tasche mit. Achten Sie darauf, dass Brotdosen etc. mit Name
des Kindes gekennzeichnet sind. Getränke (Tee, Wasser) werden weiterhin gestellt.
Wir haben Ihnen mitgeteilt, dass wir auf die Erhebung der Essengeldzahlungen für den April verzichten. Die
Abbuchungen wurden entsprechend für den April ausgesetzt. Gleiches gilt generell auch für den Mai,
aber:
Die Anzahl der betreuten Kinder wird ab dem 27. April 2020 deutlich von Anzahl und Betreuungsumfang
her steigen. Daher werden wir ab dem Zeitpunkt auch wieder in der Küche aktiv. Wir wollen damit den
Kindern in der Betreuung eine wohltuende, kindgerechte warme Mahlzeit anbieten und gleichzeitig die
gesetzlichen Vorgaben dahingehend erfüllen.
Wie in den Schreiben vorher auch schon gesagt, werden wir zu einem geeigneten Zeitpunkt die genaue
Berechnung des Essengeldes vornehmen. Bis dahin bitten wir von Nachfragen zu den Details abzusehen.
Sollten Sie Fragen sonstiger Art haben, bitten wir Sie, sich an folgende Ansprechstellen zu wenden:
Kinderburg „Veronika Keller“: Frau Nina Mercurio, 0177-1864418
„Die kleinen Strolche": Frau Petra Opschondek, 0177-1864425
Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Träger ebenso zur Verfügung."